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Cartier eyeglasses chain in 18K yellow gold with original case and certificate
Fine Jewellery - Antique to Modern
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Saalbieter bitten wir um Platzreservierung!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂźfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyerâs premium and VAT please check particular lot.
Besichtigung nach Terminabsprache!
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und fĂźr Rechnung der EigentĂźmer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote kĂśnnen nicht berĂźcksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maĂstabsgetreu, teils stark vergrĂśĂert und trotz hĂśchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufĂźllen, die erforderliche persĂśnliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten AusfĂźhrung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĂźnde oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von GrĂźnden von der Versteigerung ausschlieĂen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den HĂśchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot Ăźbersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten Ăźber den Zuschlag, oder wenn ein Gebot Ăźbersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurĂźckzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis fĂźr den Einlieferer zurĂźckzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber ßber (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von ⏠8,70 sowie 1 % fĂźr Versicherung, jeweils plus USt. FĂźr groĂe oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer mßssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto ßberweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprßfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer fßr alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfßllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfßllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer fßr den Ausfall. Auf einen MehrerlÜs hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprĂźft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgefĂźhrt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und kĂśnnen in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begrĂźnden keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere fĂźr mĂśgliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich âwie besichtigtâ oder âwie hätte besichtigt werden kĂśnnenâ. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie fßr Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, ßbernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur PrĂźfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel mĂźssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maĂgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als âCircaâ, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrĂźcklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfßllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschßtzten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrßckstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. ErfĂźllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mßndlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrßcklich anerkannt. Werden mßndliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtßmer zu Lasten des Auftraggebers. Sie kÜnnen nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch fßr den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrßcklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äuĂern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂźrgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gßltigkeit der ßbrigen davon unberßhrt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgĂźltig.